DEINE BEWERBUNG
Datenschutzhinweise–
#FARBENBEKENNEN-Award
Der Umgang der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO
Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH über Ihre Betroffenenrechte:
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortliche/r im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler
Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 46302-500
E-Mail: internet@berlin-partner.de
Website: www.berlin-partner.de
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Sie erreichen unsere/n Datenschutzbeauftragte/n unter:
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Sascha Tiede
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 4630408
E-Mail: datenschutzbeauftragter@berlin-partner.de
Website: www.berlin-partner.de
2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, Adresse und anderen Kontaktdaten oder zu einem oder mehreren persönlichen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH verarbeitet im Rahmen des #FARBENBEKENNEN- Awards 2021 in der Regel Vor- und Nachnamen des Kindes/der Jugendlichen sowie der gesetzlichen Vertreterin/des Vertreters, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsland und -ort, optional: Foto, Video und/oder Webadresse, die belegen wie sich Bewerberin/ Bewerber engagiert, Beruf und Datum und Uhrzeit der Registrierung. In vielen Fällen ist es im Rahmen der Tätigkeiten nicht möglich bzw. unverhältnismäßig, mit anonymisierten oder pseudonymisierten Daten zu arbeiten.
3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wir verarbeiten Ihre Daten insbesondere zur Prüfung der erforderlichen Eignungskriterien, um am
#FARBENBEKENNEN-Award 2021 teilnehmen zu können. Die Teilnahmebedingungen sind online unter
farbenbekennen.de zu finden.
Welche Daten dabei im Einzelnen verarbeitet werden, ist unter Ziffer 2 abschließend benannt worden
Die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten
unter Wahrung des Datenschutzes und nutzen diese nur für den oben genannten Zweck im Einklang
mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufgrund einer der nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen:
a) Soweit Sie der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH eine Einwilligung zur Verarbeitung
von personenbezogenen Daten für den #FARBENBEKENNEN-Award 2021 erteilt haben,
ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben (Art. 6
Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO),
b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c) DSGVO),
c) zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO).
4. Wer bekommt meine Daten (Empfänger)?
Zugriffsrechte auf die personenbezogenen Daten erhalten das Referat I C und das Bv-Büro der Berliner Senatskanzlei, als Auftraggeberin des Projektes sowie der Auftragsdatenverarbeiter, namentlich Connex Berlin, der mit der Umsetzung des #FARBENBEKENNEN-Awards 2021 beauftragt worden ist, um so einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten.
5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sog. Drittstatten findet nicht statt.
6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Soweit sich aus gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nichts anderes ergibt, löschen wir Ihre Daten unter Ziffer 2 nach Beendigung des #FARBENBEKENNEN-Awards 2021, spätestens jedoch zum 31.12.2021.
7. Welche Datenschutzrechte habe ich (Betroffenenrechte)?
Jede betroffene Person hat gegenüber der Senatskanzlei das Recht
• auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte
über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) (Art. 15 DSGVO),
• auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
• auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
• auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
• der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Legen Sie Widerspruch
ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. Eine Ausnahme besteht,
soweit zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen.
• Für weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz besuchen Sie auch die Website
https://farbenbekennen.de/datenschutzerklaerung/.
Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit gegenüber der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie
GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der
Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. In diesem Fall können
wir Ihnen möglicherweise mit Ihrem Anliegen nicht mehr helfen. Der Widerruf ist zu richten an die
in Ziff. 1 genannte Kontaktadresse (Datenschutzbeauftragte/r).
Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jeder Betroffene an den/die Datenschutzbeauftragte/
n der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH (siehe Ziffer 1) wenden.
Zudem können Sie sich - wenn Sie der Auffassung sind, dass die Berlin Partner für Wirtschaft und
Technologie GmbH bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet
hat - mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Betroffene können ihre
Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde
richten.
8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Es besteht keine Verpflichtung personenbezogene Daten bei Anfragen bzw. Anliegen der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH zur Verfügung zu stellen. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage/ Ihres Anliegens kann allerdings nur erfolgen, wenn wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
9. Besteht eine automatisierte Entscheidungsfindung oder eine Profilbildung?
Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet ebenso wie das Erstellen von Nutzerprofilen (Profilbildung/ Profiling) gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO nicht statt.
Teilnahmebedingungen –
#FARBENBEKENNEN-Award
Der #FARBENBEKENNEN-Award zeichnet das besondere Engagement von Geflüchteten aus. Das Motto des diesjährigen Awards lautet „Weltklasse“. Ausgezeichnet werden Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund, die sich durch außergewöhnliches Engagement hervortun: sei es als Klassensprecher oder -sprecherin, bei schulinternen Initiativen oder als Ehrenamtliche in zivilgesellschaftlichen Organisationen.
1. Veranstalterin
Veranstalterin des #FARBENBEKENNEN-Awards ist die Senatskanzlei Berlin, Jüdenstraße 1, 10178 Berlin.
Die Veranstalterin hat die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH (im Folgenden Berlin Partner genannt), Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragt.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Einwanderungsgeschichte und aktuellem Hauptwohnsitz in Berlin, die
- zwischen 8 und 16 Jahre alt sind.
- 2010 oder später nach Berlin gekommen sind.
- sich bei schulinternen Initiativen, in zivilgesellschaftlichen Organisationen oder anderweitig freiwillig engagieren.
Da ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Teilnahme minderjährig (d.h. unter 18 Jahre alt) ist, ist er/sie nur teilnahmeberechtigt, wenn das Einverständnis seines/ihres gesetzlichen Vertreters für die Teilnahme vorliegt. Die Veranstalterin ist berechtigt, sich diese Einverständniserklärung schriftlich vorlegen zu lassen. Unterbleibt dies trotz Aufforderung, so ist die Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen.
Bedienstete der Veranstalterin, Beschäftigte der Berlin Partner GmbH und deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
3. Teilnahme
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch die Einreichung einer vollständigen Bewerbung über das Bewerbungsformular auf der Website farbenbekennen.de. Die Einsendung des ausgefüllten Fragebogens gilt als Einverständnis zur Teilnahme am #FARBENBEKENNEN-Award.
Bewerbungen können vom 14. Februar bis zum 21. März 2021 eingereicht werden. Die Bewerbung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit ihrer Daten selbst verantwortlich und verpflichten sich, nur Beiträge einzusenden, über deren Rechte sie verfügen.
Die Veranstalterin kann die von den Teilnehmenden eingereichten Unterlagen zum Zwecke der Bewertung durch die Jurorinnen und Juroren, für die Presse- und Medienarbeit im Rahmen des Wettbewerbs, zur Präsentation bei der Preisverleihung und zur Kommunikation mit den Zielgruppen in diversen Kommunikationsarten nutzen.
Zu einem eingereichten Foto muss die Angabe des Fotografen bzw. des Urhebers gemacht werden. Im Zweifelsfall muss eine schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Personen vorgelegt werden können. Mit dem Einreichen des Fotos übertragen die Teilnehmenden bzw. der Urheber die einfachen und beschränkten Nutzungsrechte an die Veranstalterin und versichern außerdem, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einreichen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme sind die Teilnehmenden vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung findet nicht statt.
4. Auswahlverfahren und Benachrichtigung
Unter allen fristgerecht eingereichten und vollständigen Bewerbungen kürt die Jury des #FARBEBEKENNEN-Awards in einer Jurysitzung am 14. April 2021 die Gewinnerin oder den Gewinner des Jurypreises und wählt die drei Bewerberinnen oder Bewerber für die Online-Abstimmung über den Publikumspreis aus. Die Veranstalterin kann bei einer hohen Anzahl von Teilnehmenden eine Vorauswahl der eingereichten Beiträge für die Jury treffen. Die Entscheidung der Jury und gegebenenfalls der Veranstalterin sind für alle Teilnehmenden bindend und können nicht angefochten werden.
Die Bekanntgabe der drei Finalisten bzw. Finalistinnen für den Publikumspreis erfolgt in der Woche vom 19. bis zum 23. April 2021 per E-Mail. Sie nehmen automatisch an der Online-Abstimmung teil.
Die drei Finalisten bzw. Finalistinnen und der Preisträger bzw. die Preisträgerin des Jurypreises werden auf der Internetseite farbenbekennen.de sowie in weiteren Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressetexte) via Text, Bild und Film porträtiert. Zudem wird ein Bildmotiv von den drei Finalisten bzw. Finalistinnen und dem Jurypreisträger bzw. -trägerin, erstellt. Hierfür haben sich die Finalisten bzw. Finalistinnen bereitzustellen. Das Motiv wird nach Abstimmung mit dem Preisträger, der Preisträgerin für Kommunikations-Aktivitäten genutzt (Plakatierung, Website, Social Media, etc.).
Die öffentliche Online-Abstimmung über den Sieger oder die Siegerin des Publikumspreises findet von Juni bis Juli 2021 unter farbenbekennen.de statt.
Jede an der Online-Abstimmung teilnehmende Person kann eine Stimme vergeben. Es gewinnt der Finalist oder die Finalistin mit den meisten Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
Die Jury ist berechtigt in freier Entscheidung einen Sonderpreis für besondere Leistungen zu vergeben.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden Mitte August 2021 offiziell im Rahmen einer Preisverleihung bekannt gegeben und geehrt.
5. Preise
Die Gewinner bzw. Gewinnerinnen des #FARBENBEKENNEN-Awards 2021 werden mit zwei verschiedenen Preisen geehrt.
Der Jurypreis ist mit 5.000 Euro dotiert. Zudem erhält der Gewinner oder die Gewinnerin eine Trophäe für sein oder ihr besonderes Engagement.
Der Sieger oder die Siegerin des Publikumspreises erhält 3.500 Euro, der 2. Platz ist mit 2.000 Euro und der 3. Platz mit 1.500 Euro dotiert.
Das Preisgeld darf ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken zugutekommen, die im Zusammenhang mit dem Engagement des Preisträgers oder der Preisträgerin stehen. Die steuerliche Beurteilung des Preisgelds obliegt der Preisträgerin/dem Preisträger.
6. Datenschutz
Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für Zwecke des Wettbewerbs (Auswertung, Dokumentation, Präsentation) von der Veranstalterin und damit beauftragten Dritten zur Datenverarbeitung und Datennutzung übermittelt und gespeichert. Die genannten personenbezogenen Daten dürfen bei der Veröffentlichung von Beiträgen im Rahmen des Wettbewerbs verwendet werden. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu den oben genannten Zwecken verwendet.
Die Berlin Partner für Wirtschaft, Technologie und Recht GmbH verarbeitet im Rahmen des Wettbewerbs die Daten und legt diese der Veranstalterin für die Vorauswahl des Juryentscheids vor. Folgende Daten werden im Rahmen einer Teilnahme bzw. Bewerbung am #FARBENBEKENNEN-Award 2021 verarbeitet: Vor- und Nachname des Kindes/Jugendlichen sowie der gesetzlichen Vertreterin/des Vertreters, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsland und -ort, optional: Foto, Video und/oder Webadresse, die belegen wie sich Bewerberin/Bewerber engagiert, Beruf und Datum und Uhrzeit der Registrierung.
Für weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz schauen Sie sich die Datenschutzhinweise auf der Website an.
7. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit, auch teilweise, einzustellen, auszusetzen, zu ändern oder aufzuschieben, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet sein sollte.
Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmende von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und wenn sich Teilnehmende der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Die Veranstalterin kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Preisgelder wieder aberkennen und diese zurückfordern.
Wenn ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin vom Wettbewerb ausgeschlossen wird, rückt stattdessen die Bewerbung nach mit der nächsthöchsten Wertung nach Stimmzahl der Expertenjury bzw. bei der Online-Abstimmung.
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Veranstalterin und seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Des Weiteren übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für eine im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs etwaig stattfindenden Kenntnisnahme der eingereichten Unterlagen durch Dritte und aller hieraus resultierenden Folgen.
8. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
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Anne Tritschler
anne.tritschler@berlin-partner.de
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